REACH

Die europäische REACH-Verordnung (EG 1907/2006) über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Mittels dieser neuen Verordnung soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sichergestellt werden. Bei der Umsetzung der Bestimmungen stellt das Vorsorgeprinzip eine wichtige Leitgröße dar.
 

Diese Verordnung sieht u.A. die Registrierung von Stoffen, die bereits in der Europäischen Union vermarktet werden, mit tonnageabhängigen Übergangsfristen (vgl. Tabelle) vor.  


Übersicht über die Registrierungsfristen: Zeitfenster

bis 01.12.2010

 

 

Stoffe > 1000t/a
oder Stoffe > 100 t/a R 50/53
oder CMR-Stoffe Kat. 1 / 2

2,5 Jahre

 

 

bis 01.06.2013 Stoffe > 100 - 1000 t/a 5 Jahre
bis 01.06.2018 Stoffe > 1 - 100 t/a

10 Jahre


Für alle Fragen bezüglich der Umsetzung dieser Verordnung in unserem Unternehmen stehen Ihnen die Spezialisten unseres REACH-Teams unter der eMail-Adresse reach@hcstarck.com zur Verfügung.